Die Anstellungsvoraussetzung durch die Landeskirche ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium der Religionspädagogik/ Gemeindediakonie an der
Evangelischen Hochschule Freiburg
Bugginger Str. 38
79114 Freiburg
Tel.: 07 61/4 78 12-0
E-Mail: mail[at]eh-freiburg[dot]de
http://www.eh-freiburg.de
oder an einer anderen evangelischen Fachhochschule.
Die Ausbildung an anderen kirchlichen Ausbildungsstätten kann vom Evangelischen Oberkirchenrat im Rahmen der EKD-Richtlinien anerkannt werden. Es empfiehlt sich, vor einer solchen Ausbildung die Frage der Anerkennung beim Evangelischen Oberkirchenrat zu klären. Bei Bewerbungen für die Anstellung Bezirksjugendreferentin / als Bezirksjugendreferent ist das Amt für Kinder- und Jugendarbeit beim Übernahmegespräch vertreten.
Bei einer Ausbildung mit Fachschulabschluss (z. B. bestimmte Bibelschulen mit mindestens 3-jähriger Ausbildung) ist eine berufsbegleitende Aufbauqualifikation verpflichtend. Bis zum Abschluss der Aufbauqualifikation ist lediglich eine befristete Anstellung möglich.
Einstellungsverfahren:
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen folgt ein Übernahmegespräch im Personalreferat des Evangelischen Oberkirchenrates. Erst nach der Zusage zur Übernahme in den Dienst der Evangelischen Landeskirche in Baden können sich Interessentinnen und Interessenten mit den Pfarr- oder Kirchengemeinden bzw. den Kirchenbezirken in Verbindung setzen, in denen eine Stelle zu besetzen ist. Kommt es zur Übereinstimmung, wird die landeskirchliche Anstellung vollzogen.
Gehalt
Bezirksjugendreferenten/ Bezirksjugendreferentinnen sind landeskirchlich angestellt und werden nach TVÖD Fallgruppe 10 bezahlt. Sie fangen im 1. Dienstjahr mit Stufe 1 an.